Spenden an den KKR sind steuerlich abzugsfähig. Wir sind für die Förderung kultureller Betätigung durch Bescheinigung des Finanzamtes Westerstede Nummer 69/202/01317 vom 26. April 2006 als gemeinnützig anerkannt.
Bitte überweisen Sie Ihre Spende auf unser Konto bei der Landessparkasse zu Oldenburg,
IBAN DE62 2805 0100 0043 1386 19.
Für Spenden ab € 100 erteilen wir Zuwendungsbestätigungen. Spenden unter € 100 werden steuerlich ohne gesonderten Nachweis anerkannt. Als Zahlungsnachweis zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt können Sie die Durchschrift des Überweisungsauftrages oder den Kontoauszug verwenden.
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